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Als Psychotherapeut unterliege ich nach §45 des Psychotherapiegesetzes (2024) der Verschwiegenheit.​​

Die einzige Ausnahme wäre deutliche Selbst- oder Fremdgefährdung, und auch dann nur gegenüber weiterversorgender Personen, was ich mit Ihnen bespreche.

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Nachdem wir uns ein Bild über Ihre Beschwerden gemacht haben, würden wir gemeinsam entscheiden, an was wir arbeiten. In der Regel wird die drängendste Thematik bevorzugt behandelt und dann evaluiert, was als nächstes noch einer weiteren Behandlung bedarf.

Die Verhaltenstherapie versteht sich außerdem als Hilfe zur Selbsthilfe. 

Psychotherapie findet meistens einmal wöchentlich statt.

Je nach Situation kann eine zweite wöchentliche Stunde sinnvoll sein und gegen Ende einer Therapie auch größere Intervalle.

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Was bedeutet "in Ausbildung unter Supervision"?

Derzeit befinde ich mich im Status „in Ausbildung unter Supervision“. Das bedeutet, dass ich mich im letzten Ausbildungsabschnitt befinde und meine Arbeit anonymisiert durch erfahrene Lehrtherapeutinnen supervidiert (überwacht und besprochen) wird. Dies dient der Qualitätssicherung und Sie profitieren ebenso von dem großen Erfahrungsschatz.

Während dieser Phase ist eine Einreichung und Erstattung der Honorare bei der gesetzlichen Krankenkasse noch nicht möglich, daher liegt mein derzeitiges Honorar um diesen Betrag unter dem üblichen bzw. durchschnittlichen Tarif.

Es ist jedoch möglich, dass einige Zusatzversicherungen die Kosten (teilweise) erstatten.

Fragen Sie dazu bei Ihrem Versicherer nach.

 

Einzelne Therapiestunden können auf Video aufgezeichnet werden. Das ist zum einen hilfreich für die Nachbearbeitung, wenn einzelne Sequenzen für Sie oder mich noch einmal in Erinnerung zu rufen wären und zum anderen erforderlich für die Supervision (Qualitätssicherung durch erfahrene LehrtherapeutInnen).

Sie würden nicht von vorne sichtbar sein und es dringt selbstverständlich auch nichts nach außen. Nicht mehr benötigte Sequenzen werden verlässlich gelöscht. Sollte das für Sie gar nicht in Frage kommen, können Sie mir das mitteilen. Dann würden wir beide auf alle Vor- und möglichen Nachteile verzichten.

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Honorare

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Das Honorar ist nach der Stunde in bar zu begleichen.

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Erstgespräch: Dauer  50 min   95,00€

Da das Erstgespräch ein wichtiger Teil der Verhaltenstherapie ist, ist auch dieses kostenpflichtig. Dafür nehme ich mir gerne Zeit. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Erörterung Ihres Anliegens, dem Sammeln erster wichtiger Informationen, evtl. ein Ziel von Ihnen zu erfahren und Ihnen Ihre Fragen zu beantworten.

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Termine: Derzeit kann ich keine regelmäßigen Termine zur immer gleichen Zeit anbieten. Das heißt, wir müssten flexibel an verschiedenen Wochentagen sein. Ab dem 20. des Vormonats können wir uns für den Folgemonat Termine vereinbaren, sodaß ein wöchentlicher Termin gewährleistet ist. Bitte bedenken Sie das, bevor Sie bei mir das Erstgespräch vereinbaren möchten. 

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Einzeltherapie: Dauer  50 min   95,00 €

Das Honorar beinhaltet das Therapiegespräch, die Nachbearbeitung und Dokumentation, allfällige Kopien und Arbeitsmaterialien und in bestimmten, vereinbarten Fällen ein bis zu fünfminütiges Telefongespräch. 

Ein gewünschter Termin ab 20 Uhr kostet 120,00 € Honorar. 

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Doppelstunde: Dauer 90 min   170,00 € 

Eine Doppelstunde kann bei komplexeren Krisen, bei Angehörigengesprächen sowie Traumabehandlung oder Konfrontationstherapien bzw. Verhaltensexperimenten außerhalb der Praxis notwendig sein. â€‹

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Sollten Sie trotz des reduzierten Satzes Schwierigkeiten haben das Honorar aufzubringen und nachweislich unter 1600,00 € netto verdienen oder unterhaltspflichtig sein, können Sie mich beim Erstgespräch ansprechen, ob ich noch einen der beiden Sozialtarif-Plätze anbieten kann. Dieser würde sich momentan auf 65,00 € pro Einheit belaufen. Dieser Nachweis ist alle sechs Monate zu erbringen. Wir finden notfalls eine individuelle Lösung.

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Die Honorare und die Nettogrenze werden jährlich an den Verbraucherpreis- Index angepasst. Laufende Therapien sind im Folgejahr von der Honorarerhöhung nicht betroffen.

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Bei Erstellung von Gutachten erlaube ich mir 20,00€ je 15 Minuten in Rechnung zu stellen.

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Hausbesuche: sind möglich, wenn Sie immobil sind und im Wiener Stadtgebiet im 1.-9. Bezirk,

sowie 12.-20. Bezirk wohnen.

Dafür muss ich Ihnen insgesamt 25,00 € An- und Abfahrtpauschale verrechnen.

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Online-Therapie: In Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit oder Urlaub Ihrerseits) können einzelne Stunden online (per Zoom etc.) durchgeführt werden. Hauptsächlich ist die persönliche Interaktion zu bevorzugen.

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Absageregelung: Bitte sagen Sie Ihren Termin, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können, rechtzeitig bis 48 Stunden vorher per SMS oder Anruf (Mailbox) ab.

Bei Absage unter 48 Stunden bis 24 Stunden muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar von 60,00 € verrechnen. Ab 24 Stunden vor dem Termin ist die Einheit ganz zu bezahlen.

Sollten Sie akut erkranken, berechne ich im Ausnahmefall bei Information bis 8 Uhr 20,00 €.

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Letzte Stunde: Dauer 45 Minuten

Wenn wir uns auf ein Ende der Therapie geeinigt haben, ist die letzte Stunde kostenfrei.

In dieser Stunde würden wir uns gegenseitig Feedback geben und besprechen, wie die kommende therapiefreie Zeit aussieht; ob und wann Sie sich ggf. noch einmal melden und verbliebene Fragen klären.​

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Ein pünktlicher Beginn der Einheit ist wichtig, bitte kommen Sie rechtzeitig zum vereinbarten Termin, aber auch nicht sehr viel früher, da die Praxis über keinen Warteraum verfügt.

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