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Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision unterliege ich nach §45 des Psychotherapiegesetzes (2024) der Verschwiegenheit.​ 

Die einzige Ausnahme wäre deutliche Selbst- oder Fremdgefährdung, und auch dann nur gegenüber weiterversorgender Personen, was ich mit Ihnen bespreche.

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Ablauf

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Nach der ersten Kontaktaufnahme lernen wir uns bei einem Erstgespräch kennen, schauen, ob wir miteinander arbeiten möchten und klären wichtige Rahmenbedingungen.

Anschliessend findet eine genauere Anamnese statt und ich werde Ihnen viele Fragen stellen.

Nachdem wir uns dann ein Bild über Ihre Beschwerden gemacht haben, würden wir gemeinsam entscheiden, an was wir arbeiten. In der Regel wird die drängendste Thematik bevorzugt behandelt und dann evaluiert, was als nächstes noch einer weiteren Behandlung bedarf.

Die Verhaltenstherapie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. 

Psychotherapie findet meistens einmal wöchentlich statt.

Je nach Situation kann eine zweite wöchentliche Stunde sinnvoll sein und gegen Ende einer Therapie auch größere Intervalle.

Die gesamte Therapiedauer hängt von der Komplexität der Situation, Ihrer Motivation, Mitarbeit und Fortschritt, sowie Zufriedenheit mit der bereits erreichten Veränderung ab.

Das Motto wäre: So kurz wie möglich und so lang wie nötig.

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Was bedeutet "in Ausbildung unter Supervision"?

Derzeit befinde ich mich im Status „in Ausbildung unter Supervision“. Das bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt der langjährigen Ausbildung befinde, zur Arbeit mit Ihnen bereits befähigt bin und meine Therapieeinheiten anonymisiert durch erfahrene Lehrtherapeutinnen extern supervidiert (überwacht und besprochen) werden. Es schauen also zwei Personen auf Sie.

Dies dient der Qualitätssicherung und Sie profitieren ebenso von dem großen Erfahrungsschatz.

 

Während dieser Phase ist eine Einreichung und Teilerstattung der Honorare bei der gesetzlichen Krankenkasse in Österreich noch nicht möglich. Daher liegt mein derzeitiges Honorar um diesen Betrag unter dem üblichen bzw. durchschnittlichen Tarif. 

Dies hat mehrere Vorteile.

  • Sie zahlen von vorn herein weniger und brauchen keinen Refundierungsantrag einreichen. Ihr Selbstbehalt ist damit am Ende gleich.

  • Dadurch können keine Diagnosen beim Versicherer zur Kenntnis gelangen und Ihnen entstehen keine möglichen Nachteile (Kreditvergabe oder der Abschluss einer Lebensversicherung etc.).

  • Sie geben selbst Geld für Ihre Entwicklung und Gesundung aus, tragen also aktiv zur Lösung bei.

  • Sie können sich Ihre*n Psychotherapeut*in selber wählen und müssen nicht da hin gehen, wo ein Kassenplatz frei ist.

  • Sie haben meist keine Wartezeiten.​

 

Es ist jedoch möglich, dass einige Zusatzversicherungen und/oder beispielsweise deutsche Krankenversicherungen im Einzelfall die Kosten (teilweise) erstatten.

Wenn Sie das möchten, fragen Sie dazu bei Ihrem privaten oder deutschen Versicherer nach.

 

Einzelne Therapiestunden können auf Video aufgezeichnet werden. Das ist zum einen hilfreich für die Nachbearbeitung, wenn einzelne Sequenzen für Sie oder mich noch einmal in Erinnerung zu rufen wären und zum anderen erforderlich für die Supervision (Qualitätssicherung durch erfahrene LehrtherapeutInnen).

Sie würden nicht von vorne sichtbar sein und es dringt selbstverständlich auch nichts nach außen. Nicht mehr benötigte Sequenzen werden verlässlich gelöscht.

Sollte das für Sie gar nicht in Frage kommen, können Sie mir das mitteilen.

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Honorare

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Das Honorar ist nach der Stunde in bar, mit Bankomat- /Debitkarte zu begleichen oder vor Ort direkt zu überweisen. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen einer gesonderten Absprache.

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Im Moment kann ich keine Plätze mit Teilrefundierung bzw. vollfinanzierte Kassenplätze anbieten.

 

​Klinisch Psychologische Behandlungen, die als neue Kassenleistungen ab 2026 übernommen werden, werden von Psychologen angeboten und umfassen Forschung, Diagnostik und Prävention, weniger jedoch spezifische Therapie. Diese Leistungen bieten Psychotherapeuten nicht an, sondern speziell therapeutische Verfahren zur Linderung von Störungen und Leidenszuständen. Psychotherapie selbst, ist daher etwas anderes und von der Kostenübernahme leider nicht umfasst.

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Erstgespräch:  Dauer 50 min   90 €

Da das Erstgespräch ein wichtiger Teil der Verhaltenstherapie ist, ist auch dieses kostenpflichtig. Dafür nehme ich mir gerne Zeit. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Erörterung Ihres Anliegens, dem Sammeln erster wichtiger Informationen, evtl. ein Ziel von Ihnen zu erfahren und Ihnen Ihre Fragen zu beantworten.

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Termine: Derzeit habe ich freie Kapazitäten. Ich kann nur keine Termine zur immer gleichen Zeit garantieren.

Das heißt, wir müssten flexibel an verschiedenen Wochentagen sein.

In der zweiten Monatshälfte des Vormonats können wir uns für den Folgemonat Termine vereinbaren, sodaß ein wöchentlicher Termin gewährleistet ist. Bitte bedenken Sie das, wenn Sie bei mir das Erstgespräch vereinbaren möchten. 

Sie können alle verfügbaren Termine hier unter "Terminbuchung" sehen und ggf. auch bequem anfragen.

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Einzeltherapie:  Dauer 50 min  100 € 

Das Honorar beinhaltet das Therapiegespräch, die Nachbearbeitung und Dokumentation, allfällige Kopien und Arbeitsmaterialien sowie deren Auswertung und in bestimmten, vereinbarten Fällen ein bis zu fünfminütiges Telefongespräch. 

Für das Erstellen von Anträgen, Berichten und Befunden verrechne ich 33,50 € je 30 Minuten. 

 

Ein ausdrücklich gewünschter Termin ab 20 Uhr kostet 20 € zusätzlich, also im Einzelsetting 120 €. 

 

Die Honorare werden jährlich angepasst. Laufende Therapien sind jedoch im Folgejahr von der Honorarerhöhung nicht betroffen.​

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Doppelstunden:  Dauer 80 min  160 € 

Eine Doppelstunde kann bei komplexeren Krisen, bei Angehörigengesprächen sowie Traumabehandlung oder Konfrontationstherapien bzw. Verhaltensexperimenten außerhalb der Praxis notwendig sein. â€‹Diese machen wir als solche im Vorfeld aus. Eine Einzeleinheit wird nicht ausgedehnt.

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Paartherapie/

Mehrpersonensetting: Dauer 50 min  150 €  |  80 min  200 €

Paartherapien sind grundsätzlich keine Kassenleistungen und von den Klienten selbst zu tragen.

Ein Erstgespräch kostet hier ebenso 150 / 200 € je nach vereinbarter Länge.

 â€‹

Sozialtarif: Sollten Sie trotz des reduzierten Satzes Schwierigkeiten haben das Honorar aufzubringen, über ein geringes Einkommen verfügen, Student ohne Job oder unterhaltspflichtig sein, können Sie mich beim Erstgespräch ansprechen, ob ich noch einen der beiden Sozialtarif-Plätze anbieten kann. Das Honorar beträgt in dem Fall als Richtwert 70 €, ist auf 6 Monate befristet und bedarf (ggf. auch früher) einer Anpassung, wenn sich in Ihrem Leben wieder etwas hinsichtlich Leistbarkeit ändert. (Rückkehr in den Job, bzw. Arbeitsaufnahme, beendetes Studium etc.) 

Wenn Sie Schüler sind beträgt das Honorar 80 €, auch wenn das Kontingent der Sozialtarife ausgeschöpft ist. Wir finden jedoch ggf. auch eine individuelle Lösung.​​

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Hausbesuche: sind möglich, wenn Sie immobil sind und im Wiener Stadtgebiet im 1.-9. Bezirk,

sowie 12.-20. Bezirk wohnen.

Dafür muss ich Ihnen insgesamt 45 € An- und Abfahrtpauschale verrechnen. Diese kommen zum Honorar für die Einzelstunde hinzu und sind gemeinsam bar oder mit Bankomat zu begleichen. 

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Online-Therapie: In Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit oder Urlaub Ihrerseits) können einzelne Stunden online (per Zoom etc.) durchgeführt werden. Hauptsächlich ist die persönliche Interaktion zu bevorzugen. Das Honorar ist gleich, wie bei der Behandlung vor Ort und Sie bekommen in dem Fall die Honorarnote per E-mail mit der Bitte um sofortige Überweisung nach Erhalt.

Das Erstgespräch dafür ist immer ein persönliches Kennenlernen.

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Absageregelung: Ihr Zeitfenster ist nur für Sie reserviert. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig, bis 48 Stunden vorher, per SMS oder Anruf (Mailbox) ab. Samstage und Sonntage werden nicht mitgerechnet.

Einen Termin Montag um 15 Uhr sagen Sie bitte bis Donnerstag 15 Uhr ab.

Bei Absage unter 48 Stunden bis 24 Stunden muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar von 50 € verrechnen. Ab 24 Stunden vor dem Termin ist die Einheit ganz zu bezahlen. Einen neuen Termin kann ich dann erst nach Begleichen des Ausfallhonorars vergeben. 

 

Sollten Sie akut erkranken, berechne ich bei Information bis zum Vorabend kein Ausfallhonorar,

bis 8 Uhr am Behandlungstag selbst, 20 €.

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Letzte Stunde: Dauer 45 min   kostenfrei

Wenn wir uns auf ein Ende der Therapie geeinigt haben, ist die letzte Stunde kostenfrei.

In dieser Stunde würden wir uns gegenseitig Feedback geben und besprechen, wie die kommende therapiefreie Zeit aussieht; ob und wann Sie sich ggf. noch einmal melden und verbliebene Fragen klären.​

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Steuerliche Absetzbarkeit: Sie können die Honorare für Psychotherapie als Außergewöhnliche Belastungen in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung angeben.

Das kann steuermindernd wirken, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird.

Liegt ein Nachweis über eine Krankheit (amtlich festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 25% vor), können die Behandlungskosten sogar ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes ab dem ersten Euro abgesetzt werden. 

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Ein pünktlicher Beginn der Einheit ist wichtig, bitte kommen Sie rechtzeitig zum vereinbarten Termin, aber auch nicht früher als 5 min vor Beginn, da die Praxis über keinen Warteraum verfügt und laufende Stunden nicht unterbrochen werden sollten.

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Geplante Urlaube:

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06.04.2026 - 12.04.2026

16.06.2026 - 05.07.2026

​20.10.2026 - 01.11.2026

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